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Die Einführung eines Drohnenführerschein ist nicht nur ein Wunschdenken, sondern viel mehr eine dringende Notwendigkeit!
Viel zu oft wird das Drohnengesetz missachtet, Menschen gefährdet und die Privatsphäre nicht respektiert.
Gewerbetreibende die Drohnen für ihr Geschäftsmodell nutzen, werden mit strengen Auflagen behaftet während viele (vor Allem) Privatpersonen nach wie vor das Gesetz missachten und einfach fliegen wie und wo es Ihnen gerade einfällt. 

Kleine Fluggeräte wie die Mavic und Phantom Serie von DJI erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie zu steuern erfordert nicht viel Grundwissen. Ein Wenig Geschick und ein paar Stunden Training, schon ist ein neuer Drohnenpilot geboren,

Viel zu selten erkundigen sich Neueinsteiger über die aktuelle Gesetzeslage und machen sich daher auch oft unwissend strafbar. Ein Drohnenführerschein könnte Abhilfe schaffen!

Gewerbetreibende wie die Jungs von HD Drohne sind schon seit 2012 und somit vor Bestehen eines entsprechenden Gesetzes im Geschäft und waren auch eines der ersten Unternehmen die eine Zulassung der Austro Control erwirken konnten. Mit entsprechenden Betriebsbewilligungen bis in die höchste Kategorie sind Flüge in dicht besiedelten Gebieten und auch in der Nacht möglich.
Mit Gründung vor 2014 (in Kraft treten des neuen Drohnengesetz) wurden bereits betriebsintern Richtlinien und Grenzen festgelegt, die bei genauerer Betrachtung der aktuellen Gesetzeslage sehr nahe kommen.

Betriebsinterne Richtlinien die schon vor 2014 von HD Drohne festgelegt wurden:

  • Kein Überfliegen von Menschenansammlungen
  • Kein Überfliegen von befahrenen Straßen
  • Kein Flug bei Niederschlag
  • Flüge in der Nähe von Flughäfen nur nach Absprache mit dem Tower
  • Sicherheitsabstände zu Menschen großzügig bemessen
  • Sicherer Aufbau der Fluggeräte
  • Regelmäßige Wartung der Fluggeräte
  • Versicherung

Ein Lösungsansatz der Sinn macht!

Die Einteilung der Fluggeräte nach Masse und Gefahrenpotential. 

Kategorie 1  Spielzeug

Wie jetzt schon gesetzlich verankert bilden Fluggeräte mit weniger als 79J Bewegungsenergie kein großes Gefahrenpotential. Die Auflage das keine Dinge und Personen am Boden gefährdet werden dürfen, kann jedoch auf vielerlei Art ausgelegt werden. Ein eindeutiges Verbot keine Menschenansammlungen überfliegen zu dürfen, wäre hier aus unserer Sicht zielführender.

Kategorie 2 Arbeitsgeräte

Hier könnte wie schon jetzt weiter unterteilt werden in Gewichtsklassen:
unter 5kg
unter 25kg
Open Class

 


Drohnenführerschein und Registrierung

Nachdem hier schon durchaus praxisnahe Lösungen für die technische Seite und die Kategorisierung gefunden wurden gilt es den Fehlerfaktor Mensch ins Auge zu fassen.

Dies wird in Österreich leider noch vernachlässigt!

Die meisten Zwischenfälle sind auf unzureichende Fertigkeiten der Piloten oder unachtsamen Umgang mit Drohnen zurückzuführen. Auch die trügerische Gewissheit Anonym unterwegs zu sein verleitet den Ein oder Anderen zu etwas Unachtsamkeit.

Hier gilt es aus unserer Sicht die Anonymität zu nehmen und zu personalisieren. Hätte jeder Drohnenflieger die Gewissheit das er beobachtet und für seine Taten belangt werden kann, würde sich wohl der Großteil der Betreiber noch einmal über die Gesetzeslage erkundigen, bevor er sich in luftige Höhen begibt.

Wäre eine verpflichtende Registrierung sinnvoll?

Ein Gesetz das jeden Händler bei Verkauf einer Drohne verpflichtet, die Personalien des Käufers inkl. Marke, Type sowie Seriennummer der Drohne aufzunehmen und an eine Sammelstelle zu senden könnte helfen. Alleine das dadurch geschaffene Bewusstsein könnte schon helfen den Himmel etwas sicherer zu machen. Schließlich handeln wir Menschen definitiv rücksichtsvoller wenn uns bewusst ist das wir beobachtet und für unsere Taten belangt werden können. Der Verkäufer könnte auch eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Regeln beilegen und wir sind definitiv auf dem richtigen Weg! Es sollte hier nicht um eine Art der Überwachung gehen, sondern vielmehr um eine Meldepflicht, wie es bei vielen Dingen in unserem Leben schon Gang und Gebe ist. (Wohnort, Fernseher, Hunde, Krankheiten…)

Wie bei der Zulassung eines PKW entscheidet der Kunde dann selbst ob er die Drohne zulassen, oder sie rein zum Zwecke des Fluges betreiben möchte. (Achtung! Sobald fotografiert oder gefilmt wird fällt man unter das Drohnengesetz und ist verpflichtet eine Betriebsbewilligung zu beantragen!)

Der Drohnenführerschein – ein nötiges Übel?

Der nächste sinnvolle Schritt wäre die Einführung eines  Drohnenführerschein.
Hierbei gilt es, ähnlich dem Führerschein fürs Auto, neben der theoretischen Ausbildung auch ein Trainingsprogramm zu durchlaufen um am Ende dann in einer theoretischen als auch praktischen Prüfung die Kenntnisse und Fertigkeiten unter Beweis zu stellen.
Wichtige Punkte wären:

  • genaue Information über kontrollierte Lufträume
  • genaue Information über noFlyzones
  • Flug ohne technische Hilfsmittel wie GPS, Kompass usw.
  • Verhalten bei Wetteränderung
  • Verhalten bei Ausfall einzelner Systeme
  • weitere Punkte wären denkbar…

Auch wenn hier derzeit an einer EU weiten Regelung gearbeitet wird, haben wir das Gefühl das der Fehlerfaktor Mensch nach wie vor etwas nachrangig behandelt wird. Es gibt bereits große Fortschritte in Sachen Aufbau von Drohnen, Kategorisierung und Flugzonen. Auch der verpflichtende Transpondereinsatz wurde bereits diskutiert und würde aus unserer Sicht absolut Sinn machen. Hersteller könnten Diese Technik direkt in den Fluggeräten verbauen so, das der Kunde sich nicht um eine „Bastellösung“ bemühen muß.

Viele gute Ansätze, aber ob sich die bisher noch eher schwammigen Entwürfe bis zum geplanten in Kraft treten auch als umsetzbar erweisen, werden wir sehen…

Mit entsprechender Betriebsbewilligung sind solch großartige Videos möglich